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   VGH Baden-Württemberg, 09.10.1973 - IV 772/71   

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VGH Baden-Württemberg, 09.10.1973 - IV 772/71 (https://dejure.org/1973,15411)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.10.1973 - IV 772/71 (https://dejure.org/1973,15411)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Oktober 1973 - IV 772/71 (https://dejure.org/1973,15411)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderschulbedürftigkeit - Zeitpunkt der Feststellung; gerichtliche Nachprüfbarkeit

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.1973 - IV 772/71
    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß die Schulaufsicht im Sinne des Art. 7 Abs. 1 GG die Befugnis des Staates zur Planung und Organisation des Schulwesens umfaßt mit dem Ziel, ein Schulsystem zu gewährleisten, das allen Kindern und Jugendlichen gemäß ihren Fähigkeiten die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten eröffnet (vgl.: BVerfGE 26, 228 ; BVerfG, Urteil vom 06.12.1972, NJW 73, 133 ).

    Daraus ergibt sich das Recht des Staates, die Voraussetzungen für den Zugang zur Schule, den Übergang von einem Bildungsweg zum anderen und die Versetzung innerhalb eines Bildungsweges zu bestimmen, einschließlich der Befugnis zur Entscheidung darüber, ob und inwieweit das Lernziel vom Schüler erreicht worden ist (BVerfG, NJW 73, 133 ; BVerwGE 5, 153 ).

  • BVerwG, 22.03.1963 - VII C 141.61

    Begriff der "Prüfungsfähigkeit" - Vereinbarkeit des landesrechtlichen Begriffs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.1973 - IV 772/71
    Mit dem Gebot der Gleichbehandlung wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Berücksichtigung solcher psychischen Einwirkungen entscheidenden Einfluß auf das Ergebnis der Prüfung in dem Sinne haben könnte, daß allein deshalb die Prüfung als nicht unternommen gewertet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.1963, Buchholz 421.0 Nr. 17) {{Fussnote|8|BVerwG, 22.03.1963, VII C 141.61.

    W. F.: DÖV 1963, 475; MDR 1963, 707; RWS 1963, 210.}}.

  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.1973 - IV 772/71
    Es ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß die Schulaufsicht im Sinne des Art. 7 Abs. 1 GG die Befugnis des Staates zur Planung und Organisation des Schulwesens umfaßt mit dem Ziel, ein Schulsystem zu gewährleisten, das allen Kindern und Jugendlichen gemäß ihren Fähigkeiten die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten eröffnet (vgl.: BVerfGE 26, 228 ; BVerfG, Urteil vom 06.12.1972, NJW 73, 133 ).
  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.1973 - IV 772/71
    Die Bewertung ist nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl.: BVerwG 8, 272 ; 12, 359 ; 15, 39 ; 16, 154 ; 19, 128 ; 23, 194 ; 38, 105 ; ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats) nur in entsprechender Anwendung der in §§ 114 VwGO aufgeführten Grundsätze inhaltlich nachprüfbar; rechtserhebliche Bewertungsfehler liegen insbesondere dann vor, wenn der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen.
  • BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67

    Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.1973 - IV 772/71
    Tut sie das nicht, so obliegt dies den mit der Sache befaßten Verwaltungsgerichten (vgl.: BVerwGE 22, 16; 28, 202; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.09.1971, GewA 72, 135).
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.1973 - IV 772/71
    Die Bewertung ist nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl.: BVerwG 8, 272 ; 12, 359 ; 15, 39 ; 16, 154 ; 19, 128 ; 23, 194 ; 38, 105 ; ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats) nur in entsprechender Anwendung der in §§ 114 VwGO aufgeführten Grundsätze inhaltlich nachprüfbar; rechtserhebliche Bewertungsfehler liegen insbesondere dann vor, wenn der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen.
  • BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.1973 - IV 772/71
    Tut sie das nicht, so obliegt dies den mit der Sache befaßten Verwaltungsgerichten (vgl.: BVerwGE 22, 16; 28, 202; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.09.1971, GewA 72, 135).
  • BVerwG, 29.06.1957 - II C 105.56
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.1973 - IV 772/71
    Daraus ergibt sich das Recht des Staates, die Voraussetzungen für den Zugang zur Schule, den Übergang von einem Bildungsweg zum anderen und die Versetzung innerhalb eines Bildungsweges zu bestimmen, einschließlich der Befugnis zur Entscheidung darüber, ob und inwieweit das Lernziel vom Schüler erreicht worden ist (BVerfG, NJW 73, 133 ; BVerwGE 5, 153 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1974 - IX 99/73
    Die pädagogisch-psychologische Prüfung und das damit verbundene pädagogische Urteil über die Bildungsfähigkeit eines Kindes kann vielmehr nur darauf überprüft werden, ob der Prüfer von unrichtigen Tatsachen ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsgrundsätze außer acht gelassen hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen; im übrigen ist ihm ein sogenannter Beurteilungsspielraum eingeräumt, den die Verwaltungsgerichte zu respektieren haben (im Anschluß an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.10.1973 IV 772/71 ).

    Vielmehr kann die pädagogisch-psychologische Prüfung und das damit verbundene pädagogische Urteil über die Bildungsfähigkeit eines Kindes entsprechend den Grundsätzen die die Rechtsprechung zur Nachprüfbarkeit von Prüfungsentscheidungen im pädagogisch-wissenschaftlichen Bereich entwickelt hat nur darauf überprüft werden, ob der Prüfer von unrichtigen Tatsachen ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsgrundsätze außer acht gelassen hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen; im übrigen ist ihm ein sogenannter Beurteilungsspielraum eingeräumt, den die Verwaltungsgerichte zu respektieren haben (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.10.1973 IV 772/71 , in Anlehnung an die ständige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Beurteilung von Prüfungsleistungen vgl. hierzu u. a. BVerwG, Urteile vom 24.04.1959, BVerwGE 8, 272 und vom 14.07.1961, BVerwGE 12, 359 ; zur Sonderschulbedürftigkeit teilweise abweichend OVG Lüneburg, Urteile vom 29.11.1967, OVGE 24, 328 und vom 20.10.1965, MDR 1966, 445 .

    Ein Hinweis darauf mag § 50 Nr. 4 a SchVOG entnommen werden, wo bestimmt ist, daß die Schulaufsichtsbehörde die Pflicht zum Besuch einer Sonderschule für beendigt erklären kann, wenn sie feststellt, daß der Sonderschulpflichtige mit Erfolg am Unterricht der allgemeinen Schule teilnehmen kann (vgl. zum sog. Verwaltungsakt mit Dauerwirkung VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.10.1973 IV 772/71 mit Nachweisen).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1985 - 9 S 1053/84

    Feststellung und gerichtliche Überprüfung der Sonderschulbedürftigkeit

    Denn die Schulaufsichtsbehörde hätte gemäß § 83 Nr. 3 a SchulG auch ohne Anhängigkeit eines Rechtsstreits prüfen müssen, ob der Schüler nunmehr mit Erfolg am Unterricht der allgemeinen Schule teilnehmen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 09.10.1973 - IV 772/71 , vom 26.03.1974 , BWVPr. 1974, 229, vom 29.04.1975 - IX 77/75 -, vom 27.06.1975 - IX 1479/74 - und vom 07.04.1976 - IX 1704/75; vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 13.06.1975 - V A 1573/74 -, Holfelder/Bosse, Rechtsprechung, E 2 zu § 15 SchulG).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1975 - IX 1479/74
    Insoweit beurteilt sich auch die Aufrechterhaltung einer Sonderschuleinweisung nach den allgemeinen von der Rechtsprechung zum maßgebenden Zeitpunkt für die Überprüfung sogenannter Verwaltungsakte mit Dauerwirkung entwickelten Grundsätzen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.10.1973 IV 772/71 mit Nachweisen).
  • VG Freiburg, 26.11.1976 - VS II 171/74

    Voraussetzungen für eine Sonderschuleinweisung (Einweisung in die Sonderschule);

    Insoweit ist bei einem Dauerverwaltungsakt, um welchen es sich bei der Sonderschuleinweisung handelt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.10.1973 - IV 772/71 -), regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage am Tage der mündlichen Verhandlung abzustellen (Eyermann-Fröhler, Ktr. zur VwGO, 6. Aufl. § 113, Rd.Nr. 4 und 5; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.09.1971 - VI 525/71 -).
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